Allgemeine Verkaufsbedingungen
ArtiKel 1 : GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH
1.1. Jede Bestellung von Produkten, die von der Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » hergestellt und/oder vermarktet werden, setzen die uneingeschränkte Annahme der allgemeinen Verkaufsbedingungen und insbesondere die Annahme der gesamten allgemeinen Kaufbedingungen gemäß Artikel L 441-6 des franz. Handelsgesetzbuches durch den Käufer voraus, Diese Verkaufsbedingungen gelten vor jedem anderen Dokument des Käufers, außer im Falle einer von der Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » vorher schriftlich erteilten ausdrücklichen Ausnahmegenehmigung.
1.2. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen sind anwendbar für jeden Verkauf der hergestellten und/oder vermarkteten Produkte, die im Katalog der Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » enthalten sind, in der darin für die so genannten Standardprodukte (im Folgenden die PRODUKTE) angegebenen Verpackung, außer im Falle einer vor der Bestellung getroffenen spezifischen schriftlichen Vereinbarung.
Folglich setzt die Erteilung einer Bestellung durch einen Kunden seine vorbehaltlose Annahme dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen voraus, mit Ausnahme der dem Kunden durch die Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » schriftlich gewährten Sonderbedingungen.
Für jede Bestellung von anderen als Standardprodukten, insbesondere mit der Anforderung einer anderen Verpackung als der im Katalog angegebenen, erstellt die Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » nach Untersuchung der Durchführbarkeit ein Angebot mit Festlegung der gesamten Verkaufsbedingungen sowie der Gültigkeit dieses Angebots.
1.3. Alle anderen Dokumente als diese allgemeinen Verkaufsbedingungen, insbesondere Kataloge, Prospekte,Werbeunterlagen und Merkblätter, haben nur unverbindlichen Informations- und Indikationswert.
1.4. Falls die Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » und der Käufer durch einen oder mehrere spezifische Verträge gebunden sind, sind die allgemeinen Verkaufsbedingungen nur für die Bestimmungen der Verträge anwendbar, die nicht gegen die Bestimmungen dieser spezifischen Verträge verstoßen.
Artikel 2 : BESTELLUNGEN
Jede der Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » erteilte Bestellung muss folgende Elemente enthalten:
- die vollständige Identität des Käufers,
- die Rechnungs - und Lieferadresse,
- die Umsatzidentifikations-Nummer oder eine Freistellungsbescheinigung, wenn der Käufer einem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehört,
- die Menge, die Artikelnummer oder die Bezeichnung des bestellten PRODUKTS.
Jede der Gesellschaft « TrisKem International » durch einen Weiterverkäufer erteilte Bestellung muss die vorgenannten sowie die nachstehend genannten Elemente enthalten:
- Resale certification letter,
- End user certification,
die jeweils ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet sein müssen.
Wenn es sich um einen neuen Käufer handelt sowie in allen nachstehend genannten Fällen ist jeder Bestellung außerdem die Bezahlung des Preises beizufügen.
2.2. Die Bestellung muss schriftlich bestätigt werden; der Verkauf ist erst nach der ausdrücklichen und schriftlichen Annahme innerhalb der 2 auf den Bestellungseingang folgenden Tage endgültig.
2.3. Jede Annullierung oder Änderung der Bestellung durch den Käufer ist nur möglich nach der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL », welche die eventuellen damit verbundenen Bedingungen festsetzt. Im Falle der Änderung einer bereits angenommenen Bestellung ist die Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » nicht mehr an die vereinbarten Lieferfristen gebunden.
Artikel 3 : LIEFERUNG
3.1 Frist
3.1.1 Die bestellten und verkauften Produkte werden spätestens 15 Arbeitstage nach der Annahme der Bestellung durch « TRISKEM INTERNATIONAL » geliefert, außer im Falle einer anderslautenden Angabe zum Zeitpunkt der Bestellungsannahme.
Die Lieferfrist wird nur informationshalber angegeben und ist ohne Gewähr; sie ist insbesondere abhängig von der Verfügbarkeit der Transportunternehmer und der Reihenfolge des Bestellungseingangs.
Die Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » bemüht sich, die Lieferfrist entsprechend der in der Branche geltenden Logistik-Referenzfrist einzuhalten und die Bestellungen auszuführen, außer im Falle höherer Gewalt oder von Umständen, die sich ihrer Kontrolle entziehen, wie Streiks, Frost, Brand, Sturm, Überschwemmungen, Epidemien und Beschaffungsschwierigkeiten, wobei diese Aufzählung nicht erschöpfend ist.
Die Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » behält sich das Recht vor, in mehreren Malen zu liefern. Jede Lieferung wird getrennt fakturiert und ist am Fälligkeitstermin der Rechnung zu begleichen, ungeachtet der nachfolgenden Lieferungen.
Ein teilweiser oder vollständiger Lieferverzug kann nicht zu Strafen oder Entschädigungen führen und nicht die Annullierung der Bestellung begründen.
3.1.2 Jeder Verzug im Vergleich zu den ursprünglich vorgesehenen Lieferfristen kann nicht die Auflösung der vom Käufer erteilten und von der Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » angenommenen Bestellung rechtfertigen.
3.1.3 Auf jeden Fall kann die Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » nicht haftbar gemacht werden für jegliche Verzögerungen, wenn sie den Transport nicht frei organisieren konnte.
3.2. Gefahren
3.2.1 Wenn der Käufer den Transport sichert, erfolgen die Lieferungen portofrei. Mit Übergabe der PRODUKTE an den Transportunternehmer geht die Verantwortung für die Produkte auf den Käufer über.
3.2.2 Wenn TrisKem International den Transport übernimmt, werden die Transportkosten dem Käufer in Rechnung gestellt. Die Verantwortung für die Produkte geht bei der Übergabe der PRODUKTE auf den Kunden über.
3.3. Transport
Auf Wunsch des Kunden kann die Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » den Vertrag für den Transport bis zu dem vom Käufer angegebenen Zielort zu üblichen Bedingungen auf Kosten und Gefahr des Käufers schließen.
Im Falle von Schäden an den gelieferten Waren, oder bei fehlenden Waren, obliegt es dem Käufer, beim Transportunternehmer jegliche Vorbehalte einzuräumen.
Jegliche Vorbehalte sind entsprechend den Bedingungen und in den Formen, die in Artikel L. 133-3 des franz. Handelsgesetzbuchs angegeben sind, einzuräumen.
Für die internationalen Verträge können die Vorbehalte per Fax oder E-Mail eingeräumt werden.
3.4. Abnahme
3.4.1 Unabhängig von den im Falle von offensichtlichen Mängeln oder fehlenden Waren vom Käufer gegenüber dem Transportunternehmer wie in Artikel 3.3 beschrieben eingeräumten Vorbehalte, werden Reklamationen jeglicher Art betreffend der gelieferten PRODUKTE von der Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » nur angenommen, wenn sie schriftlich und entsprechend den gleichen wie in Artikel 3.3 angegebenen Bedingungen vorgenommen werden.
3.4.2 Es obliegt dem Käufer, jegliche Nachweise über die Tatsächlichkeit der festgestellten Mängel oder fehlenden Waren zu erbringen.
3.4.3 Der Käufer kann Warenrücksendungen nur nach der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL », die er insbesondere per Fax oder E-Mail erhalten hat, vornehmen.
Die Rücksendungskosten werden von der Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » nur übernommen, wenn ein Fall eines offensichtlichen Mangels oder fehlender Waren tatsächlich von der Letztgenannten oder ihrem Beauftragten festgestellt wurde.
Nur der von der Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » gewählte Transportunternehmer ist befugt, die Rücksendung der betroffenen Waren vorzunehmen.
3.4.4 Wenn nach einer Kontrolle ein offensichtlicher Mangel oder das Fehlen von Waren tatsächlich von der Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » oder ihrem Beauftragten festgestellt wird, kann der Käufer die Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » nur zum Ersatz der nicht konformen Artikel und/oder der vorzunehmenden Ergänzung der fehlenden Waren auf Kosten der Letztgenannten auffordern, ohne irgendeine Entschädigung oder die Auflösung der Bestellung zu verlangen.
3.4.5 Die vorbehaltlose Annahme der vom Käufer bestellten Produkte deckt jeglichen offensichtlichen Mangel und/oder jegliche fehlenden Waren.
Jegliche Vorbehalte müssen entsprechend den in Artikel 3.4.1. genannten Bedingungen bestätigt werden.
3.4.6. Eine vom Käufer entsprechend den in diesem Artikel beschriebenen Bedingungen und Modalitäten vorgenommene Reklamation kann nicht die Aussetzung der Bezahlung der betroffenen Waren durch den Kunden bewirken.
3.4.7 Die Haftung der Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » kann auf keinen Fall in Anspruch genommen werden für während dem Transport auftretende Ereignisse, Zerstörungen, Schäden, Verluste oder Diebstahl, auch wenn sie selbst den Transportunternehmer bestimmt hat.
3.5. Aussetzung der Lieferungen
Im Falle der nicht vollständigen Bezahlung einer fällig gewordenen Rechnung, und nach einer während 8 Tagen erfolglos gebliebenen Mahnung, behält die Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » sich das Recht vor, jegliche laufende und/oder künftige Lieferung auszusetzen. Das gleiche gilt im Falle von Außenständen, wie in nachstehendem Artikel 3.6. definierten.
3.6. Barzahlung
Alle angenommenen Bestellungen werden in bar bezahlt, unter Berücksichtigung dessen, dass der Käufer ausreichende Finanzsicherheiten nachweist und dass er die geschuldeten Summen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften tatsächlich an ihrem Fälligkeitsdatum bezahlen wird.
Folglich kann die Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL », wenn sie am Datum der Bestellung oder nach diesem Datum, oder wenn der Käufer nicht die gleichen Sicherheiten wie am Datum der Annahme der Bestellung nachweist, ernsthafte oder besondere Gründe hat, Zahlungsschwierigkeiten seitens des Käufers zu fürchten, die Annahme der Bestellung oder die Fortsetzung ihrer Ausführung von einer Barzahlung oder der Vorlage von Sicherheiten durch den Käufer zu Gunsten unserer Gesellschaft abhängig machen.
In diesem Zusammenhang wird die Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » jegliche Bestellung eines Käufers, der am Datum des Eingangs dieser Bestellung seit mehr als 90 Tagen einen Außenstand von mehr als 3.000 Euro ohne MwSt. aufweist, aussetzen oder verweigern.
Desgleichen wird die Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » keine Bestellung von einem neuen Käufer annehmen, wenn dieser nicht bei der Bestellung bezahlt.
Falls der Käufer sich weigert, in bar zu bezahlen, ohne eine ausreichende Sicherheit nachzuweisen, kann die Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » sich weigern, die betroffenen Waren zu liefern, ohne dass der Käufer eine ungerechtfertigte Verkaufsweigerung geltend machen oder auf irgendeine Entschädigung Anspruch erheben kann.
3.7. Auftragsablehnung
Falls ein Käufer der Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » eine Bestellung erteilt, ohne vorher die Zahlung der vorherigen Bestellung(en) vorgenommen zu haben, kann die Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » sich weigern, die Bestellung auszuführen und die betroffenen Waren zu liefern, ohne dass der Käufer aus welchem Grund auch immer auf irgendeine Entschädigung Anspruch erheben kann.
Zudem, und für den Fall, dass die Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » verpflichtet sein sollte, den Exportgesetzen - insbesondere den in den USA geltenden Gesetzen – zu genügen, kann sie jegliche Bestellung verweigern, die den Bestimmungen dieser Gesetze widersprechen könnte.
Artikel 4 : TARIF – PREISE
4.1. Tarif
Der Tarif gilt für alle Kunden zum gleichen Datum. Der Tarif wird jährlich neu festgesetzt, und jede Tarifänderung ist ab dem 1. Januar des folgenden Jahres anwendbar. Im Falle von Wechselkursschwankungen und Änderungen der Rohmaterial- oder Produktionskosten kann die Preisliste auch innerhalb eines Jahres revidiert werden.
4.2. Preise
4.2.1 Die Preise werden durch den am Tage der Bestellungserteilung geltenden Tarif festgesetzt. Sie gelten immer exklusive Steuern und einschließlich Verpackung.
Der Preis ist gemäß den nachstehenden Modalitäten zahlbar:
- per Scheck,
- oder per Banküberweisung.
Die Transportkosten werden dem Käufer vollständig weitergegeben.
Bei Aufträgen unter EUR 150,00 ohne gesetzliche Mehrwertsteuer berechnen wir, soweit nicht anders vereinbart, eine Abwicklungspauschale in Höhe von EUR 15,00.
4.2.2 Ein Lieferverzug bewirkt weder eine Annullierung noch eine Änderung des Vertrags. Ein Lieferverzug gibt keinen Anspruch auf Schadenersatz. Die auf den Geschäftspapieren der Käufer angegebenen Vertragsstrafen sind uns gegenüber nicht einklagbar.
Artikel 5 : ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
Das Fälligkeitsdatum ist auf der Rechnung angegeben.
Bei Zahlung per Scheck wird nur die tatsächliche Einkassierung der Schecks als vollständige Bezahlung im Sinne dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen betrachtet.
Bei vorzeitiger Zahlung werden keine Rückvergütung, kein Skonto und kein Preisnachlass gewährt.
5.2. Nichtzahlung
5.2.1 Für jede Summe, die nicht an ihrem Fälligkeitstermin bezahlt wurde, werden dem Kunden Verzugstrafen berechnet, die auf das 1,5-fache des gesetzlichen Zinssatzes auf den Betrag ohne MwSt. festgesetzt werden. In Anwendung des Artikels L.441-6 des franz. Handelsgesetzbuches sind diese Strafen ab dem Erhalt der Lastschrift, die dem Käufer mitteilt, dass die Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » sie ihm ins Soll gebucht hat, rechtmäßig fällig.
5.2.2 Außerdem ist für jede nicht am Fälligkeitstermin bezahlte Summe in Anwendung der Artikel L.441-3 und L.441-6 des Handelsgesetzbuchs eine Pauschalentschädigung für die Einziehungskosten zu zahlen.
5.2.3 Zudem behält unsere Gesellschaft sich das Recht vor, das zuständige Gericht zu befassen, um dieser Nichterfüllung ein Ende zu setzen, dies bei Androhung einer Verzugsstrafe für jeden Verzugstag.
Artikel 6 : GARANTIE
6.1. Die Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » garantiert eine mängelfreie normale Benutzung der von ihr hergestellten Produkte für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferung. Für das Ni Resin gilt eine Garantie von 12 Monaten.
Produkte welche von « TRISKEM INTERNATIONAL » vertrieben werden unterliegen der Garantie des jeweiligen Herstellers.
Nach diesem Garantiezeitraum wird keine aus welchem Grund auch immer erhobene Reklamation mehr berücksichtigt, auch wenn eventuell ein berechtigter Grund vorliegen sollte.
Zudem und auf jeden Fall können die nachgenannten Umstände keinen Anspruch auf Garantieleistungen geben:
- Mängel und Beschädigungen der PRODUKTE infolge anormaler Lagerungs- und/oder Aufbewahrungsbedingungen beim Käufer,
- Schäden infolge einer anormalen oder nicht der Zweckbestimmung des PRODUKTS entsprechenden Benutzung,
- irgendwelche vom Käufer am PRODUKT vorgenommene Änderungen,
- die Nichteinhaltung der von der Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » angegebenen Gebrauchs- und Benutzungsanweisungen, oder im Falle der Nachlässigkeit seitens des Käufers.
6.2. Aufgrund der Garantie ist die Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » nur zum kostenfreien Ersatz der schadhaften Produkte verpflichtet, ohne dass der Käufer aus welchem Grund auch immer Anspruch auf Schadenersatz erheben kann.
Artikel 7 : PRODUKTINFORMATIONEN
Die in den Katalogen oder sonstigen von der Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » enthaltenen Informationen haben nur Informations- und Indikationswert und stellen auf keinen Fall eine Vertragspflicht der Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » dar.
Diese Informationen können eventuell ohne Vorankündigung geändert werden, insbesondere in Abhängigkeit von der Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Kenntnisse.
Die Angaben und Informationen entsprechen dem gegenwärtigen Kenntnisstand der Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL ».
Jeder Käufer kann die Kopie der Analysebescheinigung der bestellten PRODUKTE anfordern.
Artikel 8 : GERICHTSSTAND
8.1. Die Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » wählt ihre Zustellungsadresse an ihrem Geschäftssitz.
8.2. Für jegliche Streitigkeiten betreffend die Anwendung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen und ihre Auslegung, ihre Ausführung und die von der Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » geschlossenen Verträge oder die Zahlung des Preises ist das Handelsgericht des Sitzes der Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » zuständig, dies ungeachtet des Ortes der Bestellung, der Lieferung und der Zahlung und der Zahlungsweise, dies auch im Falle der Gewährleistungsklage oder wenn mehrere Beklagte auftreten.
8.3. Die Festlegung des Gerichtstands ist allgemein und gilt sowohl im Falle einer Hauptklage, einer Zwischenklage, einer Klage zur Hauptsache oder eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.
8.4. Zudem sind im Falle einer von der Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » erhobenen gerichtlichen Klage oder jeder Schuldforderungsklage die Mahnungsgebühren, die Gerichtskosten sowie die Anwalts- und Gerichtsvollzieherhonorare sowie die gesamten Nebenkosten wie auch die im Zusammenhang oder infolge der Nichteinhaltung durch den Käufer der Zahlungs- oder Lieferbedingungen der betroffenen Bestellung anfallenden Kosten zu Lasten des Käufers
Artikel 9 : VERZICHT
Falls die Gesellschaft « TRISKEM INTERNATIONAL » zu einem gegebenen Zeitpunkt darauf verzichtet, irgendeine der Klauseln dieser Bedingungen geltend zu machen, bedeutet dies nicht, dass sie darauf verzichtet, diese gleichen Klauseln künftig geltend zu machen.
Artikel 10 : ANWENDBARES RECHT
Alle Fragen betreffend dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie der durch diese geregelten Verkäufe, die nicht in diesen Vertragsbestimmungen behandelt werden, unterstehen dem französischen Recht, unter Ausschluss jeden anderen Rechts, und ergänzend dem Übereinkommen von Wien über den internationalen Warenkauf.
Im Streitfall ist der französische Originaltext maßgebend. Die Übersetzung dient dem Komfort des Käufers.